Denkmal-AfA
Die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) ist eine besondere Steuervergünstigung in Deutschland für Investoren und Eigentümer, die in denkmalgeschützte Immobilien investieren und diese sanieren. Sie bietet steuerliche Vorteile für Käufer von Denkmalimmobilien und soll die Erhaltung von Kulturgut fördern. Hier die wesentlichen Punkte:
1. Was ist die Denkmal-AfA?
- Die Denkmal-AfA ist eine spezielle Abschreibungsmöglichkeit für den Kauf und die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien oder Gebäuden in Sanierungsgebieten.
- Sie erlaubt, Sanierungskosten über einen bestimmten Zeitraum steuerlich abzusetzen.
2. Vorteile für Selbstnutzer und Vermieter
- Selbstnutzer: Können 9 % der Sanierungskosten jährlich über 10 Jahre steuerlich geltend machen.
- Vermieter: Können 8 % der Sanierungskosten jährlich über die ersten 8 Jahre und danach 4 % über weitere 4 Jahre abschreiben. Dies ergibt eine maximale Abschreibung von 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre.
3. Was kann abgeschrieben werden?
- Die AfA gilt nur für die Sanierungs- und Modernisierungskosten, nicht für den Kaufpreis der Immobilie selbst.
- Die Sanierungsmaßnahmen müssen vom Denkmalamt genehmigt werden, und die Immobilie muss als erhaltenswertes Denkmal anerkannt sein.
4. Steuerliche Ersparnisse
- Die Denkmal-AfA kann eine erhebliche Steuerersparnis bedeuten, besonders für Immobilienkäufer mit hoher Steuerlast, da die Sanierungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
5. Voraussetzungen
- Die Immobilie muss offiziell unter Denkmalschutz stehen oder sich in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet befinden.
- Die Maßnahmen müssen mit der Denkmalbehörde abgestimmt und genehmigt sein.
Die Denkmal-AfA fördert den Erhalt historischer Gebäude und ist besonders attraktiv für Kapitalanleger, die steuerliche Vorteile nutzen möchten.
