Heizungsgesetz

Das Heizungsgesetz (offiziell: Gebäudeenergiegesetz, GEG) regelt in Deutschland seit 2023 den Einbau und Betrieb von Heizungen. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß von Gebäuden zu verringern und so zum Klimaschutz beizutragen. Hier die wichtigsten Punkte:

1. Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien

  • Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen in Neubauten und Bestandsgebäuden zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt für Heizungseinbauten in Gebieten mit kommunaler Wärmeplanung.
  • Wo keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, werden Übergangsfristen und Förderungen gewährt.

2. Auswahl an Heizsystemen

  • Eigentümer haben mehrere Optionen für umweltfreundliche Heizungen, z. B. Wärmepumpen, Solarthermie, Fernwärme oder Biomasse. Auch der Einbau einer Gasheizung ist noch möglich, sofern sie mit grünen Gasen (z. B. Biogas) betrieben werden kann.

3. Bestandsschutz und Ausnahmen

  • Bestehende Heizungen dürfen weiter genutzt werden, solange sie funktionstüchtig sind. Eine Austauschpflicht gilt nur für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, sofern sie nicht auf erneuerbare Energien umrüstbar sind.
  • Für Menschen über 80 Jahre, die in ihrem eigenen Einfamilienhaus leben, gibt es Sonderregelungen.

4. Förderung und finanzielle Unterstützung

  • Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen gibt es staatliche Förderprogramme, um die finanzielle Belastung für Eigentümer zu reduzieren. Die Förderung besteht aus Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten, deren Höhe je nach Einkommen gestaffelt ist.

5. Kommunale Wärmeplanung

  • Kommunen sollen eine Wärmeplanung erstellen, um zu klären, in welchen Gebieten auf Fernwärme oder andere zentrale Heizsysteme gesetzt werden kann. Dies hilft Eigentümern, sich bei der Heizungswahl zu orientieren.

Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen

  • Ab 2024 müssen neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden (in Wärmeplanungsgebieten).
  • Es gibt verschiedene Optionen für Heizsysteme und staatliche Förderungen für den Umstieg.
  • Bestandsschutz für bestehende Heizungen; Austauschpflicht ab 30 Jahren für ältere Systeme.
  • Kommunen erstellen Wärmepläne zur langfristigen Orientierung.

Das Heizungsgesetz zielt darauf ab, den Heizungssektor schrittweise zu modernisieren und klimafreundlicher zu gestalten, ohne bestehende Eigentümer übermäßig zu belasten.

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