Notarkosten beim Immobilienkauf

Beim Immobilienkauf in Deutschland fallen Notarkosten an, die gesetzlich geregelt und für die Rechtsgültigkeit des Kaufs erforderlich sind. Hier die wichtigsten Punkte:

1. Notarkosten: Höhe und Berechnung

  • Die Notarkosten liegen in der Regel bei etwa 1,0–1,5 % des Kaufpreises der Immobilie. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind daher bundesweit einheitlich.
  • Die Kosten hängen direkt vom Kaufpreis ab und umfassen neben der eigentlichen Beurkundung auch weitere Dienstleistungen.

2. Leistungen des Notars

  • Kaufvertragsentwurf: Der Notar erstellt den Entwurf des Kaufvertrags und versendet ihn an beide Parteien zur Prüfung.
  • Beratung und Aufklärung: Der Notar informiert über Rechte und Pflichten im Kaufvertrag und beantwortet Fragen, um beiden Parteien eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.
  • Beurkundung: Der Kaufvertrag wird in einem Termin offiziell beurkundet, um die rechtliche Wirksamkeit zu sichern.
  • Grundbucheintragung: Der Notar übernimmt die Anmeldung für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch sowie die Löschung von Vorlasten (z.B. Grundschulden des Verkäufers).

3. Kostenverteilung

  • In der Regel trägt der Käufer die Notarkosten. Dies ist in Deutschland üblich und gilt auch für die Kosten der Grundbucheintragung.

4. Zusätzliche Gebühren

  • Zusätzlich zur Notargebühr fallen Kosten für das Grundbuchamt an, etwa für die Umschreibung des Eigentümers oder Eintragung von Grundschulden, die zur Finanzierung dienen. Diese Kosten liegen ebenfalls bei etwa 0,5 % des Kaufpreises.

5. Transparenz und Sicherheit

  • Notare sind neutrale Vermittler und stellen sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und der Kaufprozess transparent ist.

Die Notarkosten sind unvermeidlich und bieten Käufern und Verkäufern rechtliche Sicherheit und Transparenz.

Zum Kontaktformular!
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner