Maklerkosten beim Immobilienkauf

In Deutschland sind die Maklerkosten bei Immobilienverkäufen seit Ende 2020 neu geregelt. Die Kostenaufteilung ist jetzt gesetzlich klarer, um die finanzielle Belastung für Käufer*innen zu reduzieren und Transparenz zu schaffen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Kostenaufteilung beim Immobilienkauf

  • Käufer und Verkäufer teilen die Kosten: Seit Dezember 2020 müssen sich Käuferinnen und Verkäuferinnen beim Kauf einer Immobilie die Maklerkosten teilen, wenn der Makler von beiden Parteien beauftragt wurde. In der Regel tragen Käufer*innen maximal 50 % der Maklerkosten.
  • Wer beauftragt, zahlt anteilig: Hat der Verkäufer den Makler allein beauftragt, muss er auch die volle Provision übernehmen.

2. Höhe der Maklerprovision

  • Die Maklerprovision beträgt in Deutschland zwischen 3 % und 7,14 % des Kaufpreises, je nach Bundesland und Marktsituation. Üblicherweise liegt sie bei rund 6–7 %, wenn sie zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird.
  • In manchen Bundesländern übernimmt traditionell nur der Käufer die Provision (z.B. Berlin, Brandenburg), jedoch hat sich dies durch die neue Gesetzgebung weitgehend geändert.

3. Maklerkosten bei Mietwohnungen

  • Beim Vermieten von Wohnraum gilt weiterhin das Bestellerprinzip: Diejenige Partei, die den Makler beauftragt, zahlt die Kosten. Dies betrifft vor allem Vermieter, da sie in der Regel den Makler beauftragen, um Mieter zu finden.

4. Ausnahmefälle und Sonderregelungen

  • Wenn der Käufer explizit einen eigenen Makler zur Suche beauftragt, können separate Vereinbarungen bestehen. Dann übernimmt der Käufer die Kosten für diesen Makler allein.

Diese neuen Regelungen sollen Käufer*innen entlasten, da die hohen Kaufnebenkosten oft eine Hürde darstellen.

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