Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung ist eine jährliche Abrechnung, die Vermieter an Mieter senden, um die tatsächlich angefallenen Betriebskosten für eine Mietwohnung oder ein Mietshaus darzulegen. Sie enthält die Kosten, die der Vermieter auf die Mieter umlegen darf, und dient dazu, die Vorauszahlungen des Mieters mit den tatsächlichen Kosten abzugleichen.

Typische Bestandteile der Nebenkostenabrechnung:

  • Heiz- und Warmwasserkosten: Für Heizung und Warmwasseraufbereitung.
  • Wasserkosten: Kosten für Frisch- und Abwasser.
  • Abfallentsorgung: Müllgebühren.
  • Hausmeisterkosten: Falls ein Hausmeister für das Gebäude tätig ist.
  • Reinigungskosten: Reinigung von Gemeinschaftsflächen.
  • Gartenpflege: Pflege von gemeinschaftlich genutzten Außenanlagen.
  • Versicherungen: Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung.
  • Verwaltungskosten: Verwaltung der Immobilie (in bestimmten Fällen umlegbar).

Abgleich und Nachzahlung/Guthaben

In der Nebenkostenabrechnung werden die Vorauszahlungen des Mieters mit den tatsächlichen angefallenen Kosten verglichen. Ergibt sich eine Differenz, muss der Mieter entweder nachzahlen oder erhält ein Guthaben zurück.

Fristen und Einspruch

  • Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.
  • Der Mieter hat nach Erhalt 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu prüfen und ggf. Einspruch einzulegen.

Die Abrechnung muss verständlich und nachvollziehbar sein und alle umgelegten Kostenarten klar aufschlüsseln.

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