Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen. Für Eigentümer ändert sich damit eine Grundlage, die in Verkaufsverhandlungen regelmäßig eine Rolle spielt.
Bundestag beschloss das Gesetz mit 323 zu 271 Stimmen
Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10. Juli 2026 mit 323 Ja- zu 271 Nein-Stimmen beschlossen. Verkündet wurde es am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt, die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz.
Die zentrale Änderung: Die pauschale Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen, ist gestrichen. Neben Wärmepumpen, Fernwärme und Biomasse bleiben damit auch neue Gas- und Ölheizungen zulässig. An die Stelle der Quote tritt für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, eine stufenweise steigende Pflicht zu Biobrennstoffen oder Wasserstoff (§ 43 GModG).
Auf einen Blick
• Beschluss im Bundestag: 10. Juli 2026, 323 Ja- zu 271 Nein-Stimmen
• Verkündung im Bundesgesetzblatt: 28. Juli 2026
• Wesentliche Neuregelungen gelten seit: 29. Juli 2026
• 65-Prozent-Regel: gestrichen
• Neue Gas- und Ölheizungen: weiterhin zulässig
• Bio-Treppe für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen im Bestand: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040
• Heizbrennstoffe ab 2045: vollständig klimaneutral über eine Grüngas- und Grünheizölquote; das Gesetz dazu soll bis 1. Dezember 2026 vorliegen
Köln heizt zu 72,7 Prozent mit Gas
Wie stark das den Kölner Bestand betrifft, zeigt die städtische Auswertung „So heizt Köln“ auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai 2022). Zu diesem Zeitpunkt gab es in Köln 142.726 Gebäude mit Wohnraum und 567.401 Wohnungen.
| Energieträger | Anteil der Wohnungen |
|---|---|
| Gas | 72,7 % |
| Fernwärme (verschiedene Energieträger) | 15,7 % |
| fossil insgesamt (Gas, Heizöl, Kohle) | mindestens 80,5 % |
| erneuerbar insgesamt | mindestens 2,1 % |
Der Anteil schwankt erheblich zwischen den Veedeln. Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen kamen am häufigsten am Stadtrand vor, in der Innenstadt praktisch gar nicht.
| Stadtteil | Anteil |
|---|---|
| Köln-Widdersdorf | 12,6 % |
| Köln-Hahnwald | 10,8 % |
| Köln-Fühlingen | 10,0 % |
| Köln-Altstadt-Süd | 0,2 % |
| Köln-Neustadt-Süd | 0,2 % |
Auch das Baujahr schlägt durch: In Gebäuden von vor 1919 wurden 84,7 Prozent der Wohnungen mit Gas beheizt, in Gebäuden der Jahre 1970 bis 1979 nur 54,5 Prozent – dort erreichte Fernwärme 27,1 Prozent. In Ein- und Zweifamilienhäusern spielte Heizöl mit 13,6 Prozent eine deutlich größere Rolle als in Mehrfamilienhäusern mit 6,5 Prozent.
Zur Einordnung der Datenqualität: Die Zahlen stammen vom Mai 2022 und sind damit über vier Jahre alt. Für 11,3 Prozent der Gebäude und 16,4 Prozent der Wohnungen musste die Stadt Angaben schätzen.
Der Kölner Wärmeplan verweist auf ein Gesetz, das es so nicht mehr gibt
Die Stadt Köln hat ihre erste Kommunale Wärmeplanung am 4. März 2026 als fertiggestellt gemeldet. Sie teilt das Stadtgebiet danach ein, ob sich ein Gebiet für Fern- und Nahwärme oder für dezentrale Lösungen eignet. In derselben Mitteilung beschreibt die Stadt den Plan als Planungshilfe und Orientierung; etwaige Verpflichtungen ergäben sich „aus den Bestimmungen des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG)“. Genau dieses Gesetz wurde knapp fünf Monate später ersetzt.
Der Plan bleibt als Orientierung nützlich, weil er zeigt, wo ein Fernwärmeanschluss realistisch ist. Nach Angaben der Stadt fließen fast zwei Milliarden Euro der Investitionen von RheinEnergie und RheinNetz in die Infrastruktur; Kernstück der klimafreundlichen Wärmeerzeugung ist eine Flusswasser-Wärmepumpe mit 150 Megawatt thermischer Leistung, deren Inbetriebnahme für 2028 geplant ist.
Was das für Eigentümer bedeutet
Für Verkäufer verschiebt sich ein Verhandlungsargument. Unter dem alten Recht war eine ältere Gasheizung ein Posten, den Kaufinteressenten als absehbare Pflichtinvestition ansetzen konnten. Diese rechtliche Grundlage besteht so nicht mehr: Die Austauschpflicht für alte Kessel ist gestrichen, und die Bio-Treppe ab 2029 gilt nur für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden.
Verschwunden ist das Thema damit nicht, es hat nur die Form gewechselt: Wer neu mit Gas oder Öl heizt, muss ab 2029 steigende Anteile an Biobrennstoffen oder Wasserstoff einkaufen. Für alle Gas- und Ölheizungen kündigt das Gesetz zudem eine Grüngas- und Grünheizölquote an, nach der Heizbrennstoffe ab 2045 vollständig klimaneutral sein sollen (§ 42a GModG).
Einordnung: Ob und wie sich das im Preis eines konkreten Objekts niederschlägt, hängt von Baujahr, Zustand der Anlage und der Lage im Wärmeplan ab. Für die rechtliche Bewertung des Einzelfalls ist fachlicher Rat einzuholen; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Ausblick
Offen ist, wie sich Bio-Treppe und Grüngasquote auf die Gaspreise auswirken; das Gesetz zur Quote soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen. Für Köln ist der nächste erkennbare Schritt die Fortschreibung der Wärmeplanung, die spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren ist (§ 25 Wärmeplanungsgesetz).
Quellen
- Deutscher Bundestag, „Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle“, Abstimmung vom 10. 07. 2026, abgerufen 06. 09. 2026 – https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-heizungsgesetz-1194534
- Bundesregierung, „Neues Gebäudemodernisierungsgesetz“, Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28. 07. 2026, Inkrafttreten 29. 07. 2026, abgerufen 06. 09. 2026 – https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudemodernisierungsgesetz-2430284
- Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „So heizt Köln – Ergebnisse des Zensus 2022“, Kölner Statistische Nachrichten 14/2025, abgerufen 06. 09. 2026 – https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik-bauen-und-wohnen/so_heizt_koeln_-_ergebnisse_des_zensus_2022.pdf
- Stadt Köln, „Kommunale Wärmeplanung ist fertiggestellt“, veröffentlicht 04. 03. 2026, abgerufen 06. 09. 2026 – https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/28239/index.html
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 43 „Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird“, abgerufen 14. 09. 2026 – https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__43.html
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 42a „Grüngas-/Grünheizölquote“, abgerufen 14. 09. 2026 – https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__42a.html
- Wärmeplanungsgesetz (WPG), § 25 „Fortschreibung des Wärmeplans“, abgerufen 14. 09. 2026 – https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/__25.html