Amtliche Datengrundlage · Stand April 2025

Mietspiegel Köln 2025 – alle Werte auf einen Blick

Die vollständige Tabelle des Kölner Mietspiegels: 4,20 bis 17,90 €/m² nettokalt, gegliedert nach Baujahr, Wohnungsgröße, Wohnlage und Ausstattung. Dazu die Rechtslage – was bei einer Mieterhöhung gilt, wo die Mietpreisbremse greift und warum der Mietspiegel keine Neuvermietungsmieten abbildet.

Ortsübliche Vergleichsmiete und Mietspiegel

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der gesetzliche Maßstab (§ 558 Abs. 2 BGB): das übliche Entgelt für vergleichbaren Wohnraum nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage – gebildet aus den Mieten, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden. Der Mietspiegel ist das Werkzeug, mit dem sich dieser Maßstab beziffern lässt.

Köln hat einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB. Der Unterschied zum qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB ist praktisch bedeutsam: Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, und für die dort genannten Werte gilt vor Gericht die gesetzliche Vermutung, dass sie die ortsübliche Vergleichsmiete abbilden. Ein einfacher Mietspiegel hat diese Vermutungswirkung nicht – er ist ein anerkanntes Begründungsmittel und eine Orientierung.

Nettokaltmiete

Alle Werte sind reine Mieten je m² Wohnfläche. Betriebs- und Heizkosten kommen gesondert dazu, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Bestand, nicht Neuvermietung

Abgebildet wird die Vergleichsmiete laufender Mietverhältnisse. Neuvermietungsmieten liegen darüber und sind hier nicht erfasst.

Keine Stadtteile

Die Gliederung erfolgt nach Wohnlage, nicht nach Adresse. Ein Straßen- oder Stadtteilverzeichnis enthält der Mietspiegel nicht.

Nur Wohnungen

Einfamilienhäuser und Kleinappartements sind ausdrücklich nicht erfasst. Es geht um frei finanzierte Wohnungen im Stadtgebiet.

Bestandsmiete oder Neuvermietung – der wichtigste Unterschied

Viele Mietübersichten im Netz nennen Zahlen „bei Neuvermietung“ und berufen sich dabei auf den Mietspiegel. Das geht nicht zusammen: Der Mietspiegel erhebt Neuvermietungsmieten gar nicht.

Was im Mietspiegel steht: die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558c BGB – also das, was in bestehenden Mietverhältnissen für vergleichbare Wohnungen tatsächlich gezahlt wird. Das ist die Bezugsgröße für Mieterhöhungen im laufenden Vertrag.

Was nicht darin steht: die Miete, die eine Wohnung heute bei einer Neuvermietung erzielt. Diese Angebotsmieten liegen regelmäßig darüber, weil Bestandsverträge über Jahre hinter der Marktentwicklung zurückbleiben. Eine amtliche Quelle für Neuvermietungsmieten in Köln gibt es nicht.

Praktisch heißt das: Wer eine Kapitalanlage rechnet, darf die Mietspiegel-Werte nicht als erzielbare Miete ansetzen. Und wer eine Mieterhöhung prüft, darf umgekehrt nicht mit Angebotsmieten aus Immobilienportalen argumentieren.

Die Mietspiegel-Tabellen

Alle Werte in €/m² Wohnfläche, nettokalt. Die Spannen geben den Schwerpunkt des Marktes wieder – höhere und niedrigere Mieten sind damit nicht ausgeschlossen. Ein „–“ bedeutet, dass für diese Kombination kein ausreichendes Datenmaterial vorlag.

Gruppe 1 · Baujahr bis 1960

WohnflächeAusst.einfache Lagemittlere Lagesehr gute Lage
30 – 49,9 m²14,70 – 7,20 €5,00 – 7,40 €
30 – 49,9 m²26,80 – 8,70 €7,50 – 9,60 €8,00 – 10,10 €
50 – 69,9 m²14,60 – 7,20 €5,10 – 7,40 €
50 – 69,9 m²26,40 – 9,30 €7,00 – 10,00 €7,60 – 10,60 €
70 – 89,9 m²14,40 – 7,10 €5,00 – 7,40 €
70 – 89,9 m²26,00 – 9,10 €6,50 – 9,50 €7,10 – 10,00 €
90 – 109,9 m²14,20 – 5,70 €4,70 – 6,20 €
90 – 109,9 m²25,50 – 8,40 €6,00 – 9,00 €6,60 – 9,20 €
110 – 140 m²14,20 – 5,50 €4,40 – 5,80 €
110 – 140 m²25,20 – 7,80 €5,90 – 8,80 €6,30 – 9,20 €

Gruppe 2 · Baujahr 1961–1975

WohnflächeAusst.einfache Lagemittlere Lagesehr gute Lage
30 – 49,9 m²27,30 – 10,10 €7,50 – 10,60 €7,90 – 11,20 €
30 – 49,9 m²37,70 – 10,40 €7,80 – 10,90 €8,40 – 11,60 €
50 – 69,9 m²26,90 – 9,50 €7,10 – 9,90 €7,80 – 10,30 €
50 – 69,9 m²37,20 – 9,90 €7,30 – 10,10 €8,10 – 10,70 €
70 – 89,9 m²27,30 – 9,40 €7,00 – 9,80 €7,40 – 10,30 €
70 – 89,9 m²37,60 – 10,10 €7,30 – 10,30 €8,00 – 10,90 €
90 – 109,9 m²27,00 – 9,50 €6,90 – 9,50 €7,30 – 9,90 €
90 – 109,9 m²37,20 – 9,80 €6,90 – 10,00 €7,80 – 10,60 €
110 – 140 m²27,60 – 9,80 €7,70 – 9,70 €8,30 – 10,10 €
110 – 140 m²38,00 – 10,10 €8,60 – 10,90 €

Gruppe 3 · Baujahr 1976–1989

WohnflächeAusst.einfache Lagemittlere Lagesehr gute Lage
30 – 49,9 m²27,60 – 10,70 €8,90 – 11,60 €
30 – 49,9 m²39,00 – 11,70 €10,30 – 13,00 €
50 – 69,9 m²27,60 – 10,40 €8,50 – 11,30 €
50 – 69,9 m²38,80 – 11,80 €9,90 – 13,10 €
70 – 89,9 m²27,40 – 10,00 €8,30 – 10,70 €
70 – 89,9 m²38,30 – 10,70 €9,40 – 11,90 €
90 – 109,9 m²27,60 – 10,40 €8,50 – 11,30 €
90 – 109,9 m²38,50 – 11,20 €9,50 – 12,20 €
110 – 140 m²27,00 – 10,00 €8,00 – 10,70 €
110 – 140 m²37,60 – 10,70 €8,70 – 11,70 €

Gruppe 4 · Baujahr 1990–2004

WohnflächeAusst.einfache Lagemittlere Lagesehr gute Lage
30 – 49,9 m²27,80 – 11,50 €10,00 – 11,30 €
30 – 49,9 m²39,90 – 12,70 €11,20 – 13,60 €
50 – 69,9 m²27,70 – 11,30 €9,10 – 11,50 €
50 – 69,9 m²39,60 – 12,20 €10,50 – 13,10 €
70 – 89,9 m²27,70 – 11,20 €9,40 – 11,20 €
70 – 89,9 m²39,50 – 12,20 €9,80 – 12,30 €
90 – 109,9 m²27,70 – 10,80 €9,30 – 11,30 €
90 – 109,9 m²39,00 – 11,80 €9,50 – 12,00 €
110 – 140 m²28,50 – 11,40 €9,70 – 11,80 €
110 – 140 m²39,60 – 12,30 €10,40 – 13,10 €

Gruppe 5 · Baujahr 2005–2017

WohnflächeAusst.einfache Lagemittlere Lagesehr gute Lage
30 – 49,9 m²29,60 – 12,60 €10,90 – 13,30 €
30 – 49,9 m²39,70 – 12,80 €11,00 – 14,00 €
50 – 69,9 m²28,80 – 12,10 €9,60 – 13,00 €
50 – 69,9 m²39,40 – 12,20 €10,50 – 13,30 €
70 – 89,9 m²28,80 – 12,00 €9,70 – 12,60 €
70 – 89,9 m²39,60 – 12,10 €10,30 – 12,80 €
90 – 109,9 m²29,20 – 12,40 €10,10 – 13,20 €
90 – 109,9 m²39,90 – 12,50 €10,80 – 13,10 €
110 – 140 m²29,70 – 13,10 €10,70 – 13,80 €
110 – 140 m²310,70 – 13,70 €11,50 – 14,50 €

Gruppe 6 · Baujahr ab 2018

Wohnflächeeinfache Lagemittlere Lagesehr gute Lage
30 – 49,9 m²9,80 – 16,70 €11,10 – 17,90 €
50 – 69,9 m²9,00 – 16,50 €9,80 – 17,60 €
70 – 89,9 m²9,00 – 16,30 €9,90 – 17,20 €
90 – 109,9 m²8,60 – 16,10 €9,50 – 17,00 €
110 – 140 m²8,40 – 15,90 €9,40 – 16,90 €

Quelle: Kölner Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen, Stadtgebiet Köln, Stand April 2025, zusammengestellt bei der Rheinischen Immobilienbörse e. V.

Wie die Wohnlage bestimmt wird

Die Wohnlage ist die Stellschraube mit dem größten Einfluss auf den Wert – und sie hängt nicht an der Adresse, sondern am Objekt und seinem unmittelbaren Umfeld.

Einfache Wohnlage

Das Wohnen wird durch Geräusch- oder Geruchsbelästigung oder andere Kriterien kontinuierlich erheblich beeinträchtigt und der Wohnwert dadurch gemindert.

Mittlere Wohnlage

Normale Lage ohne besondere Vor- und Nachteile, meist dicht bebaut, ohne dauerhafte Belastung durch Geräusch oder Geruch. Hier liegt die überwiegende Zahl der Kölner Wohnungen.

Gute und sehr gute Wohnlage

Lockere Bebauung, Baumbestand an der Straße oder Garten, fehlender Durchgangsverkehr, gute Einkaufsmöglichkeiten und keine beeinträchtigenden Einrichtungen im Umfeld.

Modernisierung

Umfassend modernisierte Wohnungen orientieren sich an Gruppe 3. Wurden alle Maßnahmen nach 1990 ausgeführt, rechtfertigt das eine Eingruppierung in Gruppe 4.

Mieterhöhung: die beiden Grenzen

Obergrenze ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Darüber hinaus ist eine Erhöhung nach § 558 BGB nicht möglich.

Kappungsgrenze: höchstens 20 Prozent in drei Jahren – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, darunter Köln, höchstens 15 Prozent. Beide Grenzen gelten nebeneinander: Auch wer die Kappungsgrenze einhält, darf die Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Neuvermietung: die Mietpreisbremse

Sie gilt nicht automatisch in jedem Ballungsraum, sondern nur in Gebieten, die das Bundesland per Rechtsverordnung als Markt mit angespannter Wohnungslage ausgewiesen hat – Köln gehört dazu. Dort darf die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen. Ebenfalls zulässig bleibt eine Miete, die der Vormieter bereits gezahlt hat.

Wenn die Miete zu hoch ist

Einen allgemeinen Anspruch auf Mietsenkung gibt es nicht, nur weil die Miete über der Vergleichsmiete liegt. Zu viel gezahlte Miete lässt sich nur in zwei Fällen zurückfordern:

Verstoß gegen die Mietpreisbremse nach § 556g BGB – nur bei Neuverträgen, und der Mieter muss den Verstoß rügen.
Mietwucher nach § 5 WiStG oder § 291 StGB – hohe Hürde, weil zusätzlich die Ausnutzung einer Zwangslage nachzuweisen ist.

Grenzen des Mietspiegels

Er beruht auf Spannen und bildet nicht jede Wohnlage genau ab. Kleinteilige Unterschiede innerhalb eines Stadtteils, ungewöhnliche Grundrisse oder besondere Ausstattung findet man dort nicht wieder. Eine Gliederung nach Stadtteilen enthält er ohnehin nicht – zwei Wohnungen in derselben Straße können unterschiedlichen Wohnlagen zugeordnet sein, je nachdem ob sie zur Hauptverkehrsachse oder zum begrünten Innenhof liegen.

Für eine Einschätzung im Einzelfall – etwa vor einer Vermietung oder beim Kauf einer Anlageimmobilie – braucht es den Blick auf vergleichbare Objekte und die tatsächliche Nachfrage im Viertel. Wie sich das Mietniveau auf die Rendite auswirkt, behandelt der Ratgeber Immobilien als Kapitalanlage; welche Kosten daneben auf Mieter umgelegt werden dürfen, steht unter Nebenkostenabrechnung.

Kaufpreise erhebt der Gutachterausschuss dagegen sehr wohl je Stadtteil – diese finden Sie unter Immobilienpreise aller 86 Kölner Stadtteile und Bodenrichtwerte Köln.

Sorgfalt, Aktualität und Haftung

Die Inhalte dieses Ratgebers recherchiere ich sorgfältig und belege sie, wo immer möglich, anhand von Gesetzestexten, amtlichen Veröffentlichungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung. Gesetze, Fristen, Steuersätze und Urteile ändern sich jedoch laufend – und jeder Sachverhalt hat seine Besonderheiten.

Dieser Ratgeber ersetzt deshalb keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall. Für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann ich keine Haftung übernehmen. Ziehen Sie vor einer Entscheidung Notar, Fachanwältin oder Steuerberater hinzu.

Zur Marktseite berate ich Sie dagegen gern persönlich: Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie in Ihrem Kölner Stadtteil aktuell wert ist, melden Sie sich einfach – oder rufen Sie an unter 0177 515 69 69.

FAQ: Mietspiegel Köln

Bildet der Mietspiegel Neuvermietungsmieten ab?
Nein. Der Kölner Mietspiegel weist die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558c BGB aus – also die Mieten bestehender Mietverhältnisse. Mieten bei Neuvermietung liegen in der Regel darüber und werden dort nicht erhoben. Bei der Neuvermietung greift stattdessen die Mietpreisbremse: höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Ist der Kölner Mietspiegel ein qualifizierter Mietspiegel?
Nein, Köln hat einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB. Der Unterschied ist vor Gericht bedeutsam: Für einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird, gilt die gesetzliche Vermutung, dass seine Werte die ortsübliche Vergleichsmiete abbilden. Ein einfacher Mietspiegel hat diese Vermutungswirkung nicht – er ist ein anerkanntes Begründungsmittel und eine Orientierung.
Gibt es Mietspiegel-Werte für einzelne Kölner Stadtteile?
Nein. Der Mietspiegel gliedert nach Baualtersgruppe, Wohnungsgröße, Wohnlage und Ausstattung – nicht nach Stadtteilen. Die Wohnlage wird über Merkmale des Objekts und seines Umfelds bestimmt (Lärm- und Geruchsbelastung, Bebauungsdichte, Grün, Durchgangsverkehr), nicht über die Adresse. Zwei Wohnungen im selben Stadtteil können deshalb in unterschiedlichen Wohnlagen liegen.
Um wie viel darf die Miete erhöht werden?
Es gelten zwei Grenzen nebeneinander. Obergrenze ist die ortsübliche Vergleichsmiete – darüber hinaus ist eine Erhöhung nach § 558 BGB nicht möglich. Zusätzlich gilt die Kappungsgrenze von höchstens 20 Prozent in drei Jahren; in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, darunter Köln, höchstens 15 Prozent. Auch wer die Kappungsgrenze einhält, darf die Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Was ist die Nettokaltmiete?
Die reine Miete für die Wohnfläche, ohne Betriebs- und Heizkosten. Betriebskosten wie Grundsteuer, Müllabfuhr, Hauswart, Wasser, Aufzug oder Gebäudeversicherung können daneben gesondert erhoben werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Sind sie in den Mietpreis eingerechnet, müssen sie für den Vergleich mit dem Mietspiegel zunächst herausgerechnet werden.
Gilt der Mietspiegel auch für Einfamilienhäuser?
Nein. Einfamilienhäuser und Kleinappartements sind ausdrücklich nicht erfasst. Der Mietspiegel gilt für frei finanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Köln.
Was bedeuten die Ausstattungsstufen 1, 2 und 3?
Stufe 1 steht für Wohnungen ohne Heizung, Stufe 2 für Wohnungen mit Heizung sowie Bad/WC, Stufe 3 für Wohnungen mit besonderer Ausstattung – etwa Zweitbad, separates WC, Einbauküche, Einbauschränke gehobener Qualität oder großer Balkon, Terrasse oder Garten. Für Stufe 3 müssen mehrere dieser Merkmale zusammenkommen. Bei Gebäuden ab Baujahr 2018 entfällt die Unterscheidung, weil dort durchgehend ein hoher Standard vorliegt.
Wie hoch sind die Mieten in Köln laut Mietspiegel?
Über alle Baualtersgruppen, Wohnungsgrößen, Wohnlagen und Ausstattungsstufen reichen die Werte von 4,20 bis 17,90 €/m² nettokalt. Den höchsten Wert erreichen kleine Neubauwohnungen ab Baujahr 2018 in sehr guter Wohnlage, den niedrigsten große Altbauwohnungen ohne Heizung in einfacher Lage.
Kann ich zu viel gezahlte Miete zurückfordern?
Einen allgemeinen Anspruch auf Mietsenkung gibt es nicht, nur weil die Miete über der Vergleichsmiete liegt. Zurückfordern lässt sich zu viel gezahlte Miete nur in zwei Fällen: bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse nach § 556g BGB – das gilt nur für Neuverträge, und der Mieter muss den Verstoß rügen – oder bei Mietwucher nach § 5 WiStG beziehungsweise § 291 StGB, wofür zusätzlich die Ausnutzung einer Zwangslage nachzuweisen ist.
Wo bekomme ich den Kölner Mietspiegel?
Kostenlos bei der Rheinischen Immobilienbörse e.V., bei der er zusammengestellt wird – unter Mitarbeit der Stadt Köln (Amt für Wohnungswesen), des Mietervereins Köln, der Haus- und Grundbesitzervereine, der Kölner Wohnungsunternehmen und der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Er erscheint alle zwei Jahre; die aktuelle Ausgabe hat den Stand April 2025.

Wohnung vermieten oder verkaufen?

Ob sich Vermieten oder Verkaufen rechnet, entscheidet sich an der tatsächlich erzielbaren Miete – nicht am Mietspiegel. Ich schaue mir Ihre Wohnung an und rechne beides gegeneinander.