Typische Bestandteile der Nebenkostenabrechnung
- Heiz- und Warmwasserkosten: Für Heizung und Warmwasseraufbereitung.
- Wasserkosten: Kosten für Frisch- und Abwasser.
- Abfallentsorgung: Müllgebühren.
- Hausmeisterkosten: Falls ein Hausmeister für das Gebäude tätig ist.
- Reinigungskosten: Reinigung von Gemeinschaftsflächen.
- Gartenpflege: Pflege von gemeinschaftlich genutzten Außenanlagen.
- Versicherungen: Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung.
- Verwaltungskosten: Verwaltung der Immobilie (in bestimmten Fällen umlegbar).
Abgleich und Nachzahlung/Guthaben
In der Nebenkostenabrechnung werden die Vorauszahlungen des Mieters mit den tatsächlich angefallenen Kosten verglichen. Ergibt sich eine Differenz, muss der Mieter entweder nachzahlen oder erhält ein Guthaben zurück.
Fristen und Einspruch
- Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.
- Der Mieter hat nach Erhalt 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu prüfen und ggf. Einspruch einzulegen.
Die Inhalte dieses Ratgebers recherchiere ich sorgfältig und belege sie, wo immer möglich, anhand von Gesetzestexten, amtlichen Veröffentlichungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung. Gesetze, Fristen, Steuersätze und Urteile ändern sich jedoch laufend – und jeder Sachverhalt hat seine Besonderheiten.
Dieser Ratgeber ersetzt deshalb keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall. Für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann ich keine Haftung übernehmen. Ziehen Sie vor einer Entscheidung Notar, Fachanwältin oder Steuerberater hinzu.
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