✓ Immobilienwissen von Roman Becker · Makler Köln · EVERNEST

Kaufvertrag beim Immobilienkauf

Was steht im Immobilienkaufvertrag? Alle wichtigen Bestandteile, die Rolle des Notars und worauf Käufer achten sollten.

Wichtigste Bestandteile eines Immobilienkaufvertrags

  1. Vertragsparteien: Angabe der Käufer und Verkäufer mit vollständigen Namen und Anschriften.
  2. Kaufgegenstand: Detaillierte Beschreibung der Immobilie, einschließlich Grundstücksnummer, Lage und Zubehör.
  3. Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Festlegung des Kaufpreises sowie der Fristen und Bedingungen für die Zahlung.
  4. Übergabe und Besitzübergang: Vereinbarungen zum Zeitpunkt, ab dem der Käufer die Immobilie nutzen darf.
  5. Belastungen und Grundbuchstand: Angaben zu bestehenden Belastungen und die Verpflichtung, das Objekt lastenfrei zu übergeben.
  6. Haftung und Gewährleistung: Ausschluss oder Regelung der Haftung für Sachmängel (bei gebrauchten Immobilien oft als „gekauft wie gesehen“).
  7. Rücktrittsrechte und besondere Vereinbarungen: Eventuelle Bedingungen, unter denen der Vertrag rückabgewickelt werden kann.
  8. Notarkosten und Grunderwerbsteuer: Regelungen zur Kostentragung, wobei in der Regel der Käufer Notarkosten und Grunderwerbsteuer übernimmt.

Der Notar erläutert alle Vertragsinhalte und sorgt dafür, dass beide Parteien die Inhalte vollständig verstehen, bevor der Vertrag unterzeichnet wird.

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.