Die Maklerprovision deckt weit mehr ab als reine Vermittlung. Was genau enthalten ist – von Fotografie und Drohnenaufnahmen über die Exposé-Erstellung bis zur Finanzierungsprüfung – erfahren Sie auf der Übersichtsseite: Leistungen eines Immobilienmaklers.
1. Kostenaufteilung beim Immobilienkauf
Seit Dezember 2020 müssen beide Parteien die Maklergebühren teilen, falls der Vermittler von beiden beauftragt wurde. Käufer zahlen üblicherweise maximal die Hälfte der Kosten. Sollte allein der Verkäufer den Makler engagieren, trägt dieser auch die gesamte Provision.
2. Höhe der Maklerprovision
Die Provision liegt in aller Regel bei 3,57 % für Käufer und Verkäufer – also jeweils die Hälfte der marktüblichen Gesamtcourtage von 7,14 %. Früher zahlten Käufer in vielen Bundesländern die vollständige Provision allein; dies hat sich durch das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten von Dezember 2020 geändert, das eine hälftige Teilung vorschreibt, wenn der Makler von beiden Seiten beauftragt wird. Niedrigere Courtagesätze sind grundsätzlich möglich – sie dürfen den Verkäufer aber nicht bevorteilen. Das bedeutet: Sinkt die Courtage auf Verkäuferseite, muss sie auf Käuferseite um den gleichen Betrag reduziert werden.
3. Maklerkosten bei Mietwohnungen
Für Vermietungen von Wohnraum gilt weiterhin das Verursacherprinzip – wer den Makler beauftragt, zahlt. Dies betrifft in erster Linie Vermieter, da sie typischerweise einen Vermittler zur Mietersuche engagieren. Die übliche Vergütung beträgt 2 Monatskaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer.
4. Ausnahmefall und Sonderregelungen
Falls ein Käufer einen unabhängigen Makler für die Immobiliensuche anstellt, können abweichende Vereinbarungen gelten, wobei dieser dann die Kosten selbst trägt.
5. Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und Wohnungskonvolute – andere Regeln
Das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten gilt ausschließlich für den Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Bei gewerblich geprägten oder investmentorientierten Transaktionen greift die hälftige Teilungspflicht nicht. Betroffen sind insbesondere:
- Baugrundstücke
- Mehrfamilienhäuser
- Wohnungskonvolute (Pakete ab 3 Eigentumswohnungen)
In diesen Fällen zahlt in der Regel ausschließlich der Käufer die Courtage – üblicherweise 5 % zzgl. Mehrwertsteuer (= 5,95 % inkl. 19 % MwSt.) auf den Kaufpreis. Eine Beteiligung des Verkäufers ist nicht vorgeschrieben und in der Praxis selten.
Für Käufer solcher Objekte bedeutet das: Die Maklerkosten sind von Anfang an vollständig in die Gesamtkalkulation einzuplanen und erhöhen die Erwerbsnebenkosten entsprechend.