1. Was ist die Denkmal-AfA?
- Die Denkmal-AfA ist eine spezielle Abschreibungsmöglichkeit für den Kauf und die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien oder Gebäuden in Sanierungsgebieten.
- Sie erlaubt, Sanierungskosten über einen bestimmten Zeitraum steuerlich abzusetzen.
2. Vorteile für Selbstnutzer und Vermieter
- Selbstnutzer: Können 9 % der Sanierungskosten jährlich über 10 Jahre steuerlich geltend machen.
- Vermieter: Können 8 % der Sanierungskosten jährlich über die ersten 8 Jahre und danach 4 % über weitere 4 Jahre abschreiben. Dies ergibt eine maximale Abschreibung von 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre.
3. Was kann abgeschrieben werden?
- Die AfA gilt nur für die Sanierungs- und Modernisierungskosten, nicht für den Kaufpreis der Immobilie selbst.
- Die Sanierungsmaßnahmen müssen vom Denkmalamt genehmigt werden, und die Immobilie muss als erhaltenswertes Denkmal anerkannt sein.
4. Steuerliche Ersparnisse
Die Denkmal-AfA kann eine erhebliche Steuerersparnis bedeuten, besonders für Immobilienkäufer mit hoher Steuerlast, da die Sanierungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
5. Voraussetzungen
- Die Immobilie muss offiziell unter Denkmalschutz stehen oder sich in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet befinden.
- Die Maßnahmen müssen mit der Denkmalbehörde abgestimmt und genehmigt sein.