✓ Immobilienwissen von Roman Becker · Makler Köln

Denkmal-AfA: Steuervorteile bei denkmalgeschützten Immobilien

Die Denkmal-AfA ermöglicht erhebliche Steuererleichterungen bei denkmalgeschützten Immobilien. Alles über Voraussetzungen und steuerliche Vorteile.

1. Was ist die Denkmal-AfA?

  • Die Denkmal-AfA ist eine spezielle Abschreibungsmöglichkeit für den Kauf und die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien oder Gebäuden in Sanierungsgebieten.
  • Sie erlaubt, Sanierungskosten über einen bestimmten Zeitraum steuerlich abzusetzen.

2. Vorteile für Selbstnutzer und Vermieter

  • Selbstnutzer: Können 9 % der Sanierungskosten jährlich über 10 Jahre steuerlich geltend machen.
  • Vermieter: Können nach § 7i EStG 9 % der Sanierungskosten jährlich über die ersten 8 Jahre und danach 7 % über weitere 4 Jahre abschreiben. Dies ergibt eine maximale Abschreibung von 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre.

3. Was kann abgeschrieben werden?

  • Die AfA gilt nur für die Sanierungs- und Modernisierungskosten, nicht für den Kaufpreis der Immobilie selbst.
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen vom Denkmalamt genehmigt werden, und die Immobilie muss als erhaltenswertes Denkmal anerkannt sein.

4. Steuerliche Ersparnisse

Die Denkmal-AfA kann eine erhebliche Steuerersparnis bedeuten, besonders für Immobilienkäufer mit hoher Steuerlast, da die Sanierungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

5. Voraussetzungen

  • Die Immobilie muss offiziell unter Denkmalschutz stehen oder sich in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet befinden.
  • Die Maßnahmen müssen mit der Denkmalbehörde abgestimmt und genehmigt sein.
Sorgfalt, Aktualität und Haftung

Die Inhalte dieses Ratgebers recherchiere ich sorgfältig und belege sie, wo immer möglich, anhand von Gesetzestexten, amtlichen Veröffentlichungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung. Gesetze, Fristen, Steuersätze und Urteile ändern sich jedoch laufend – und jeder Sachverhalt hat seine Besonderheiten.

Dieser Ratgeber ersetzt deshalb keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall. Für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann ich keine Haftung übernehmen. Ziehen Sie vor einer Entscheidung Notar, Fachanwältin oder Steuerberater hinzu.

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