✓ Immobilienwissen von Roman Becker · Makler Köln · EVERNEST

Denkmal-AfA

Die Denkmal-AfA ermöglicht erhebliche Steuererleichterungen bei denkmalgeschützten Immobilien. Alles über Voraussetzungen und steuerliche Vorteile.

1. Was ist die Denkmal-AfA?

  • Die Denkmal-AfA ist eine spezielle Abschreibungsmöglichkeit für den Kauf und die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien oder Gebäuden in Sanierungsgebieten.
  • Sie erlaubt, Sanierungskosten über einen bestimmten Zeitraum steuerlich abzusetzen.

2. Vorteile für Selbstnutzer und Vermieter

  • Selbstnutzer: Können 9 % der Sanierungskosten jährlich über 10 Jahre steuerlich geltend machen.
  • Vermieter: Können 8 % der Sanierungskosten jährlich über die ersten 8 Jahre und danach 4 % über weitere 4 Jahre abschreiben. Dies ergibt eine maximale Abschreibung von 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre.

3. Was kann abgeschrieben werden?

  • Die AfA gilt nur für die Sanierungs- und Modernisierungskosten, nicht für den Kaufpreis der Immobilie selbst.
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen vom Denkmalamt genehmigt werden, und die Immobilie muss als erhaltenswertes Denkmal anerkannt sein.

4. Steuerliche Ersparnisse

Die Denkmal-AfA kann eine erhebliche Steuerersparnis bedeuten, besonders für Immobilienkäufer mit hoher Steuerlast, da die Sanierungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

5. Voraussetzungen

  • Die Immobilie muss offiziell unter Denkmalschutz stehen oder sich in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet befinden.
  • Die Maßnahmen müssen mit der Denkmalbehörde abgestimmt und genehmigt sein.

Fragen zur Ihrer Immobilie in Köln?

Ich berate Sie persönlich, unverbindlich und diskret. Als IHK-zertifizierter Immobilienmakler in Köln mit EVERNEST-Netzwerk stehe ich für marktgerechte Bewertung und professionelle Vermarktung.