1. Definition der Vergleichsmiete
- Beschreibt den durchschnittlichen Mietpreis für ähnliche Wohnungen vor Ort basierend auf Mieten der letzten sechs Jahre in der Region.
- Dient zur Ermittlung des Marktwerts und zur Sicherung angemessener Mieterhöhungen.
2. Grundlage der Berechnung
Die Vergleichsmiete berücksichtigt:
- Lage: Region oder Stadt
- Größe und Ausstattung: Quadratmeter, Baujahr, Modernisierungsstand, Balkon
- Art des Gebäudes: Mietwohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus
3. Mietspiegel als Orientierung
Ein Mietspiegel zeigt die ortsüblichen Vergleichsmieten auf Basis städtischer oder kommunaler Datensammlungen. Es gibt qualifizierte Mietspiegel mit wissenschaftlichen Methoden und einfache Varianten.
4. Anwendung der Vergleichsmiete
- Mieterhöhungen: Vermieter dürfen bis zur Vergleichsmiete erhöhen, begrenzt durch Kappungsgrenzen von 15–20 % in drei Jahren.
- Neuvermietungen: In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Mietsenkungen: Mieter können Reduktion fordern, wenn ihre Miete erheblich über dem Vergleichswert liegt.
5. Mietpreisbremse
In deutschen Ballungsräumen gilt eine Mietpreisbremse, welche Neuvermietungen auf maximal 10 % über der Vergleichsmiete begrenzt, außer bei Neubauten und großflächigen Renovierungen.