1. Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Wo keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, werden Übergangsfristen und Förderungen gewährt.
2. Auswahl an Heizsystemen
- Eigentümer haben mehrere Optionen für umweltfreundliche Heizungen, z. B. Wärmepumpen, Solarthermie, Fernwärme oder Biomasse.
3. Bestandsschutz und Ausnahmen
- Bestehende Heizungen dürfen weiter genutzt werden, solange sie funktionstüchtig sind. Eine Austauschpflicht gilt nur für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind.
- Für Menschen über 80 Jahre, die in ihrem eigenen Einfamilienhaus leben, gibt es Sonderregelungen.
4. Förderung und finanzielle Unterstützung
- Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen gibt es staatliche Förderprogramme – Zuschüsse und zinsgünstige Kredite.
5. Kommunale Wärmeplanung
- Kommunen sollen eine Wärmeplanung erstellen, um zu klären, in welchen Gebieten auf Fernwärme oder andere zentrale Heizsysteme gesetzt werden kann.
Zusammenfassung
- Ab 2024 müssen neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Es gibt verschiedene Optionen für Heizsysteme und staatliche Förderungen.
- Bestandsschutz für bestehende Heizungen; Austauschpflicht ab 30 Jahren.
- Kommunen erstellen Wärmepäne zur langfristigen Orientierung.