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Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024: Anforderungen an Heizungen, Bestandsschutz, Förderprogramme und kommunale Wärmeplanung.

1. Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien

  • Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Wo keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, werden Übergangsfristen und Förderungen gewährt.

2. Auswahl an Heizsystemen

  • Eigentümer haben mehrere Optionen für umweltfreundliche Heizungen, z. B. Wärmepumpen, Solarthermie, Fernwärme oder Biomasse.

3. Bestandsschutz und Ausnahmen

  • Bestehende Heizungen dürfen weiter genutzt werden, solange sie funktionstüchtig sind. Eine Austauschpflicht gilt nur für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind.
  • Für Menschen über 80 Jahre, die in ihrem eigenen Einfamilienhaus leben, gibt es Sonderregelungen.

4. Förderung und finanzielle Unterstützung

  • Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen gibt es staatliche Förderprogramme – Zuschüsse und zinsgünstige Kredite.

5. Kommunale Wärmeplanung

  • Kommunen sollen eine Wärmeplanung erstellen, um zu klären, in welchen Gebieten auf Fernwärme oder andere zentrale Heizsysteme gesetzt werden kann.

Zusammenfassung

  • Ab 2024 müssen neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Es gibt verschiedene Optionen für Heizsysteme und staatliche Förderungen.
  • Bestandsschutz für bestehende Heizungen; Austauschpflicht ab 30 Jahren.
  • Kommunen erstellen Wärmepäne zur langfristigen Orientierung.

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