1. Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Wo keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, werden Übergangsfristen und Förderungen gewährt.
2. Auswahl an Heizsystemen
- Eigentümer haben mehrere Optionen für umweltfreundliche Heizungen, z. B. Wärmepumpen, Solarthermie, Fernwärme oder Biomasse. Auch der Einbau einer Gasheizung ist noch möglich, sofern sie mit grünen Gasen betrieben werden kann.
3. Bestandsschutz und Ausnahmen
- Bestehende Heizungen dürfen weiter genutzt werden, solange sie funktionstüchtig sind. Eine Austauschpflicht gilt nur für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind.
- Für Menschen über 80 Jahre, die in ihrem eigenen Einfamilienhaus leben, gibt es Sonderregelungen.
4. Förderung und finanzielle Unterstützung
- Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen gibt es staatliche Förderprogramme. Die Förderung besteht aus Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten, deren Höhe je nach Einkommen gestaffelt ist.
5. Kommunale Wärmeplanung
- Kommunen sollen eine Wärmeplanung erstellen, um zu klären, in welchen Gebieten auf Fernwärme oder andere zentrale Heizsysteme gesetzt werden kann.
Zusammenfassung
- Ab 2024 müssen neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Es gibt verschiedene Heizsysteme und staatliche Förderungen für den Umstieg.
- Bestandsschutz für bestehende Heizungen; Austauschpflicht ab 30 Jahren.
- Kommunen erstellen Wärmepäne zur langfristigen Orientierung.