1. Eigenbedarfskündigung
Der Vermieter kann das Mietverhältnis beenden, wenn er oder ein naher Angehöriger die Wohnung selbst benötigt. Der Eigenbedarf muss berechtigt sein, mit einem nachvollziehbaren Grund.
2. Form und Inhalt der Kündigung
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Vermieter oder Vertreter unterzeichnet sein.
- Der Vermieter muss den Eigenbedarf genau begründen, einschließlich der Person, die einziehen soll, und des Nutzungsgrundes.
3. Fristen bei Eigenbedarfskündigung
Die Kündigungsfrist hängt von der Mietdauer ab:
- Bis 5 Jahre: 3 Monate
- 5 bis 8 Jahre: 6 Monate
- Mehr als 8 Jahre: 9 Monate
4. Widerspruch des Mieters
Mieter können widersprechen, wenn der Eigenbedarf unberechtigt ist oder besondere persönliche Härten bestehen. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Fristablauf schriftlich eingehen.
5. Eigenbedarfsklage
Wenn der Mieter nicht auszieht, muss der Vermieter beim Amtsgericht eine Eigenbedarfsklage einreichen.
6. Gerichtliches Verfahren und Räumungsfrist
Das Gericht prüft, ob der Eigenbedarf gerechtfertigt ist und ob Härtegründe vorliegen. Bei erfolgreicher Klage wird eine Räumungsfrist zwischen 2 Wochen bis maximal 6 Monaten gesetzt.
7. Ausnahmefälle
- Die Eigenbedarfskündigung ist nicht möglich, wenn der Vermieter im Mietvertrag auf das Kündigungsrecht verzichtet hat.
- Mieter mit besonderem Kündigungsschutz sind geschützt.
- Vorgetäuschter Eigenbedarf kann zu Schadensersatzpflichten führen.