✓ Immobilienwissen von Roman Becker · Makler Köln · EVERNEST

Eigenbedarfskündigung: Voraussetzungen & Fristen

Eigenbedarfskündigung: Wann ist sie zulässig? Kündigungsfristen, Widerspruchsrecht des Mieters und gerichtliche Durchsetzung erklärt.

1. Voraussetzungen für Eigenbedarf

  • Der Vermieter muss die Wohnung für sich, seine Familie oder andere enge Angehörige benötigen.
  • Der Bedarf muss tatsächlich bestehen und ernsthaft sein; vorgeschützter Eigenbedarf ist unzulässig.

2. Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Der Vermieter muss eine ordentliche Kündigung aussprechen, in der der Eigenbedarf nachvollziehbar dargelegt wird.
  • Kündigungsfristen je nach Mietdauer: 3 Monate (bis 5 Jahre), 6 Monate (5–8 Jahre), 9 Monate (mehr als 8 Jahre).

3. Widerspruch des Mieters

  • Mieter haben das Recht, der Kündigung zu widersprechen, etwa aus Härtegründen (z. B. hohes Alter, Krankheit, fehlende alternative Wohnmöglichkeiten).
  • Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich eingehen.

4. Einreichung der Klage

  • Wenn der Mieter nicht auszieht, kann der Vermieter eine Räumungsklage beim zuständigen Gericht einreichen.

5. Gerichtsverfahren

  • Im Verfahren müssen der Vermieter den Eigenbedarf und der Mieter eventuelle Härtegründe glaubhaft machen.
  • Bei Urteil zugunsten des Vermieters erhält der Mieter eine Räumungsfrist von 2 Wochen bis mehreren Monaten.

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