Merkmale der Zwangsversteigerung
Verfahren und Ablauf
Die Zwangsversteigerung wird durch einen gerichtlichen Beschluss eingeleitet und findet öffentlich in Form einer Versteigerung vor dem Amtsgericht statt. Der Verkehrswert der Immobilie wird zuvor durch einen Gutachter ermittelt. Im Versteigerungstermin können Interessenten Gebote abgeben. Es gibt meist zwei Versteigerungsrunden; in der zweiten Runde entfällt das Mindestgebot von 50 % des Verkehrswerts.
Rolle der Gläubiger
Hauptinitiatoren von Zwangsversteigerungen sind Gläubiger, z. B. Banken, die mit der Immobilie eine Kreditsicherheit haben. Wenn mehrere Gläubiger existieren, erfolgt die Auszahlung gemäß ihrer Rangfolge im Grundbuch.
Rechtsfolgen für den Eigentümer
Mit Abschluss des Verfahrens geht das Eigentum auf den Käufer über. Der Versteigerungserlös wird zur Schuldentilgung verwendet. Sollte ein Überschuss entstehen, steht dieser Betrag dem ehemaligen Eigentümer zu.
Vorteile und Risiken für Käufer
Für Käufer bietet eine Zwangsversteigerung die Möglichkeit, Immobilien oft unter Marktwert zu erwerben. Allerdings müssen Käufer oft ohne vorherige Besichtigung und in „wie besehen“-Zustand kaufen. Mögliche Altlasten und Instandhaltungsrückstände sind oft unklar.