✓ Immobilienwissen von Roman Becker · Makler Köln

Zwangsversteigerung in Köln

Wie das Verfahren am Amtsgericht Köln abläuft, welche Wertgrenzen gelten und was Bieter vor dem Termin wissen müssen.

Wie eine Zwangsversteigerung abläuft

Die Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren. Ein Gläubiger – meist die finanzierende Bank – beantragt sie beim Vollstreckungsgericht, wenn Forderungen nicht bedient werden. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt; für Kölner Objekte also das Amtsgericht Köln.

  1. Anordnung – das Gericht ordnet die Versteigerung an und trägt den Versteigerungsvermerk ins Grundbuch ein.
  2. Wertermittlung – ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten, das Gericht setzt daraufhin den Verkehrswert fest.
  3. Bekanntmachung – der Termin wird öffentlich bekannt gemacht, in NRW ausschließlich im bundesweiten Justizportal.
  4. Versteigerungstermin – nach Bekanntgabe des geringsten Gebots folgt die Bietstunde von mindestens 30 Minuten.
  5. Zuschlag – mit ihm erwirbt der Ersteher das Eigentum, ohne Auflassung und ohne Eintragung.

Die beiden Wertgrenzen – kein festes Mindestgebot

Ein „Mindestgebot" in dem Sinne, dass darunter nicht geboten werden darf, existiert nicht. Das Gesetz arbeitet mit zwei Grenzen, die unterschiedlich wirken:

GebotFolge im ersten Termin
unter 50 % des VerkehrswertsDas Gericht muss den Zuschlag von Amts wegen versagen (§ 85a ZVG).
50 bis 70 %Ein betreibender Gläubiger kann die Versagung beantragen (§ 74a ZVG). Tut er es nicht, wird zugeschlagen.
über 70 %Der Zuschlag ergeht.

Wurde der Zuschlag im ersten Termin an einer dieser Grenzen versagt, entfallen beide in einem neuen Termin. Dann kann auch deutlich unter der Hälfte des Verkehrswerts zugeschlagen werden – der Grund, warum zweite Termine für Bieter interessant und für Eigentümer gefährlich sind.

Sicherheitsleistung

Auf Verlangen eines Beteiligten muss ein Bieter 10 Prozent des Verkehrswerts als Sicherheit leisten. Bargeld wird nicht angenommen. Zulässig sind ein Bundesbankscheck, ein Verrechnungsscheck einer Bank, eine unbefristete Bankbürgschaft oder eine vorab auf das Gerichtskonto eingegangene Überweisung – die braucht Vorlauf und muss am Termintag gutgeschrieben sein.

Was Bieter oft unterschätzen

  • Keine Gewährleistung. Nach § 56 Satz 3 ZVG findet ein Anspruch auf Gewährleistung nicht statt. Wer nach dem Zuschlag Feuchtigkeit, Schwamm oder Asbest entdeckt, hat niemanden, an den er sich halten könnte.
  • Kein Besichtigungsrecht. Weder Gericht noch Gutachter können ein Betreten erzwingen. Häufig gibt es nur Außenaufnahmen, und das Gutachten beruht auf einer Schätzung von außen.
  • Gefahr und Lasten ab Zuschlag. Mit dem Zuschlag gehen Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Ersteher über (§ 56 ZVG) – auch wenn er das Objekt noch nicht betreten hat.
  • Bestehende Mietverhältnisse. Der Ersteher tritt in laufende Mietverträge ein. § 57a ZVG gibt ihm ein Sonderkündigungsrecht zur gesetzlichen Frist – aber nur, wenn er es zum ersten zulässigen Termin ausübt. Wer diese Gelegenheit verstreichen lässt, verliert das Recht endgültig.
  • Rechte, die bestehen bleiben. Wohnrechte, Nießbrauch oder Wegerechte, die im Rang vor dem betreibenden Gläubiger stehen, erlöschen nicht. Sie sind zusätzlich zum Gebot zu übernehmen und im geringsten Gebot enthalten.
  • Zusätzliche Kosten. Auf das Meistgebot kommen Grunderwerbsteuer, Zuschlagsgebühr des Gerichts und häufig Räumungskosten. Notarkosten entfallen dafür – siehe Kaufnebenkosten.

Der Zuschlag ist zugleich Räumungstitel. Gegen den früheren Eigentümer kann der Ersteher unmittelbar aus dem Zuschlagsbeschluss vollstrecken. Gegen Mieter gilt das nicht – dort führt der Weg über Kündigung und gegebenenfalls Räumungsklage.

Zwangsversteigerung Köln: Termine am Amtsgericht

Das Amtsgericht Köln veröffentlicht die nächsten Versteigerungstermine seines Bezirks. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt in Nordrhein-Westfalen ausschließlich im bundesweiten Justizportal; dort finden sich in den meisten Fällen auch Gutachten, Exposés und Fotos.

TerminObjektLageVerkehrswert
20.08.2026, 10:00 UhrTeileigentumseinheit (Büro) als Wohnung genutzt (3 bis 4 Zimmer)Urbacher Weg, Ensen420.000,00 €
25.08.2026, 10:00 UhrWohn-/Geschäftshaus, GarageGraseggerstr., Longerich640.000,00 €
03.09.2026, 10:00 UhrKfz-Stellplatz, Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)Kröver Str., Zollstock286.000,00 €
08.09.2026, 10:00 UhrEigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)Diepeschrather Str., Dellbrück410.000,00 €
15.09.2026, 10:00 UhrEigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)Rudolf-Amelunxen-Straße, Sülz235.000,00 €
16.09.2026, 10:00 UhrGarage, EinfamilienhausKleeweg, Porz-Wahn760.000,00 €
16.09.2026, 10:00 UhrKfz-Stellplatz, Garage, DoppelhaushälfteGrafenmühlenweg, Dellbrück580.000,00 €
21.09.2026, 10:00 UhrKfz-Stellplatz (Tiefgarage), Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro)Am Courts Garten, Zündorf758.000,00 €
22.09.2026, 10:00 Uhrsonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum)Odenwaldstraße, Humboldt/Gremberg4.700,00 €
22.09.2026, 10:00 Uhrsonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum)Odenwaldstraße, Humboldt/Gremberg2.700,00 €

Die nächsten 10 Termine des Amtsgerichts Köln, Stand 10. August 2026. Die Objektart führt direkt zum Verfahren im Justizportal. Angabe ohne Hausnummer; verbindlich ist allein die amtliche Bekanntmachung. Vollständige Angaben, Aktenzeichen und Gutachten finden Sie beim Amtsgericht Köln und im bundesweiten Justizportal. Ohne Gewähr.

Zwangs- oder Teilungsversteigerung?

Beide Verfahren laufen nach dem ZVG ab, verfolgen aber gegensätzliche Zwecke. Die Zwangsversteigerung dient der Vollstreckung einer Forderung: Ein Gläubiger will an sein Geld. Die Teilungsversteigerung dient der Auflösung einer Gemeinschaft – etwa wenn sich Miterben oder geschiedene Eheleute nicht einigen können. Dort gibt es keinen betreibenden Gläubiger, weshalb die 7/10-Grenze des § 74a ZVG nicht greift und die Erlöse regelmäßig noch niedriger ausfallen.

Wer als Eigentümer von einer drohenden Versteigerung betroffen ist, hat bis zum Zuschlag Handlungsspielraum: Ein freihändiger Verkauf bringt fast immer mehr als der Versteigerungserlös und lässt sich mit den Gläubigern abstimmen. Je früher das geschieht, desto größer der Spielraum.

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