Inhalt des Wirtschaftsplans
Der Wirtschaftsplan enthält typischerweise:
- Verwaltungskosten (z. B. Hausmeister, Verwaltung)
- Betriebskosten (z. B. Heizung, Wasser, Abfall)
- Instandhaltungskosten für Reparaturen und Wartung
- Rücklagen für zukünftige größere Sanierungen
Bedeutung und Verabschiedung
Der Wirtschaftsplan wird vom Verwalter aufgestellt und in der Eigentümerversammlung beschlossen. Die Hausgeldvorauszahlungen der Eigentümer werden auf Basis des Plans berechnet. Ein gut durchdachter Wirtschaftsplan stellt sicher, dass die Immobilie finanziell stabil verwaltet und langfristig instand gehalten werden kann.
Hinweis beim Immobilienkauf
Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollte der aktuelle Wirtschaftsplan eingeholt werden. Er zeigt, wie hoch das Hausgeld ist und ob ausreichende Rücklagen für Instandhaltungen gebildet wurden.
Die Inhalte dieses Ratgebers recherchiere ich sorgfältig und belege sie, wo immer möglich, anhand von Gesetzestexten, amtlichen Veröffentlichungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung. Gesetze, Fristen, Steuersätze und Urteile ändern sich jedoch laufend – und jeder Sachverhalt hat seine Besonderheiten.
Dieser Ratgeber ersetzt deshalb keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall. Für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann ich keine Haftung übernehmen. Ziehen Sie vor einer Entscheidung Notar, Fachanwältin oder Steuerberater hinzu.
Zur Marktseite berate ich Sie dagegen gern persönlich: Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie in Ihrem Kölner Stadtteil aktuell wert ist, melden Sie sich einfach – oder rufen Sie an unter 0177 515 69 69.