Inhalt des Wirtschaftsplans
Der Wirtschaftsplan enthält typischerweise:
- Verwaltungskosten (z. B. Hausmeister, Verwaltung)
- Betriebskosten (z. B. Heizung, Wasser, Abfall)
- Instandhaltungskosten für Reparaturen und Wartung
- Rücklagen für zukünftige größere Sanierungen
Bedeutung und Verabschiedung
Der Wirtschaftsplan wird vom Verwalter aufgestellt und in der Eigentümerversammlung beschlossen. Die Hausgeldvorauszahlungen der Eigentümer werden auf Basis des Plans berechnet. Ein gut durchdachter Wirtschaftsplan stellt sicher, dass die Immobilie finanziell stabil verwaltet und langfristig instand gehalten werden kann.
Hinweis beim Immobilienkauf
Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollte der aktuelle Wirtschaftsplan eingeholt werden. Er zeigt, wie hoch das Hausgeld ist und ob ausreichende Rücklagen für Instandhaltungen gebildet wurden.