Merkmale des Baulastenverzeichnisses
- Eintragung von Baulasten: Baulasten werden freiwillig von Grundstückseigeentümern übernommen und anschließend ins Baulastenverzeichnis eingetragen. Diese Eintragung ist bindend und bleibt auch bei Eigentumsübergängen erhalten.
- Arten von Baulasten: Das Register umfasst verschiedene Kategorien wie Abstandsflächenbaulast (bei Unterschreitung vorgeschriebener Gebäudeabstände), Stellplatzbaulast (für Parkplatzflächen auf anderen Grundstücken) und Erschließungsbaulast (für Wege oder Zufahrten zu anderen Grundstücken).
- Unterschied zum Grundbuch: Im Gegensatz zum Grundbuch, das privatrechtliche Belastungen und Eigentumsverhältnisse dokumentiert, umfasst das Baulastenverzeichnis nur öffentlich-rechtliche Verpflichtungen.
Bedeutung beim Immobilienkauf
Beim Kauf eines Grundstücks sollte das Baulastenverzeichnis beim zuständigen Bauamt eingesehen werden. Eingetragene Baulasten können die Bebauungsmöglichkeiten erheblich einschränken und sind nicht im Grundbuch sichtbar.
Die Inhalte dieses Ratgebers recherchiere ich sorgfältig und belege sie, wo immer möglich, anhand von Gesetzestexten, amtlichen Veröffentlichungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung. Gesetze, Fristen, Steuersätze und Urteile ändern sich jedoch laufend – und jeder Sachverhalt hat seine Besonderheiten.
Dieser Ratgeber ersetzt deshalb keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall. Für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann ich keine Haftung übernehmen. Ziehen Sie vor einer Entscheidung Notar, Fachanwältin oder Steuerberater hinzu.
Zur Marktseite berate ich Sie dagegen gern persönlich: Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie in Ihrem Kölner Stadtteil aktuell wert ist, melden Sie sich einfach – oder rufen Sie an unter 0177 515 69 69.