Merkmale des Baulastenverzeichnisses
- Eintragung von Baulasten: Baulasten werden freiwillig von Grundstückseigeentümern übernommen und anschließend ins Baulastenverzeichnis eingetragen. Diese Eintragung ist bindend und bleibt auch bei Eigentumsübergängen erhalten.
- Arten von Baulasten: Das Register umfasst verschiedene Kategorien wie Abstandsflächenbaulast (bei Unterschreitung vorgeschriebener Gebäudeabstände), Stellplatzbaulast (für Parkplatzflächen auf anderen Grundstücken) und Erschließungsbaulast (für Wege oder Zufahrten zu anderen Grundstücken).
- Unterschied zum Grundbuch: Im Gegensatz zum Grundbuch, das privatrechtliche Belastungen und Eigentumsverhältnisse dokumentiert, umfasst das Baulastenverzeichnis nur öffentlich-rechtliche Verpflichtungen.
Bedeutung beim Immobilienkauf
Beim Kauf eines Grundstücks sollte das Baulastenverzeichnis beim zuständigen Bauamt eingesehen werden. Eingetragene Baulasten können die Bebauungsmöglichkeiten erheblich einschränken und sind nicht im Grundbuch sichtbar.